Weitere Entscheidung unten: OLG München, 12.02.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3528/14   

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https://dejure.org/2015,7721
OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3528/14 (https://dejure.org/2015,7721)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2015 - 23 U 3528/14 (https://dejure.org/2015,7721)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2015 - 23 U 3528/14 (https://dejure.org/2015,7721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Schadensberechnung, Berufungsverfahren, Konkurrenzunternehmen, Verzinsung, Schadensersatzansprüche, Hilfsweise, Berufungsbeklagter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 43 -, Anspruch des U auf Schadensersatz wegen Konkurrenztätigkeit des HV, Berechnung des Schadens des U, abstrakte Schadensberechnung, konkrete Schadensberechnung, Abzug von Unkosten, Betriebskosten, entgangener Gewinn, Schadenschätzung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Schadensschätzung oder Abweisung der Schadensersatzklage?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 29.07.2010 - 23 U 5643/09

    Handelsvertretervertrag: Verlängerung der Kündigungsfristen durch AGB;

    Auszug aus OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3528/14
    Durch Teilurteil des Landgerichts Landshut vom 23.11.2009 (Bl. 105/118 d. A.) in Verbindung mit dem Urteil des OLG München vom 29.07.2010 (23 U 5643/09, Bl. 207/225 d. A.) wurde die Beklagte zum einen verurteilt, der Klägerin erschöpfend und in geordneter Form Auskunft darüber zu erteilen, welche Vermögensanlagen, wie z. B. Versicherung, Fondsanlagen etc. sie mit welchen Vertragswerten für welche Konkurrenz-Vertriebsgesellschaft bzw. nicht mit der Klägerin verbundenen Produktpartner ab dem 01.01.2009 bis 31.03.2010 vermittelt hat.

    Hinsichtlich des Berufungsverfahrens 23 U 5643/09 und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshofs sind bereits Kostenentscheidungen ergangen.

  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

    Auszug aus OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3528/14
    Eine Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (BGH, Urteil vom 24.06.2009, VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404, zitiert nach Juris, Tz. 16).

    Die Möglichkeit, dass die vermittelten Versicherungen zum Teil storniert worden wären und daher kein bleibender Gewinn bei der Klägerin angefallen wäre, ist im Rahmen der Schätzung des entgangenen Gewinns nach § 287 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2009, VIII ZR 332/07, zitiert nach Juris, Tz. 21).

  • BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00

    Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3528/14
    Der Bundesgerichtshof hat eine vergleichbare Berechnung zwar in einem Fall gebilligt, in dem Schadensersatzansprüche des Geschäftsherrn wegen einer unberechtigten fristlosen Kündigung des Handelsvertreters und darauf beruhender Untätigkeit für den Geschäftsherrn geltend gemacht wurden (vgl. Urteil vom 30.05.2001, VIII ZR 70/00, NJW-RR 2001, 1542, zitiert nach Juris, Tz. 9).
  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 71/99

    Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des

    Auszug aus OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3528/14
    Im Übrigen trifft im Rahmen von nach den §§ 249 ff BGB zu beurteilenden Schadensersatzansprüchen die Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers grundsätzlich den Schuldner (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2002, X ZR 71/99, NJW 2001, 3535, zitiert nach Juris, Tz. 20).
  • OLG Jena, 03.04.2019 - 2 U 696/15
    lm Rahmen der Schadensberechnung sind ersparte Aufwendungen (nur: Spezialunkosten) abzuziehen (BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - Vlll ZR 332/07-, Rn. 20; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Mai 2007 - 10 U 213/06-, Rn. 10, juris; OLG München, Urteil vom 16. April 2015 - 23 U 3528/14-, Rn. 28, juris).

    Außerdem sind erfahrungsgemäß auftretende Stornierungen zu berücksichtigen (OLG München, Urteil vom 16. April 2015 - 23 U 3528/14-, Rn. 38; 39, juris).

  • OLG Hamm, 24.01.2019 - 18 U 57/09

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Kündigung eines Rahmenvertrages über

    Die Darlegungs- und Beweislast für die ersparten Kosten trägt die Beklagte (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2001 - III ZR 361/99 -, Rn. 27, juris, OLG München, Urteil vom 16. April 2015 - 23 U 3528/14 -, Rn. 28, juris).
  • OLG Hamm, 07.09.2023 - 24 U 168/16

    Anwesenheit Dritter; Auslegung; Beweisaufnahme; Kausalität; Primärverletzung;

    Steuerersparnisse muss sich der Kläger mithin nicht anrechnen lassen, weil er auf die Schadensersatzleistung Gewerbesteuer entrichten muss (vgl. OLG München, Urteil vom 16. April 2015 - 23 U 3528/14 - zitiert nach juris; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 9. November 2011 - 14 U 98/11 - zitiert nach juris).
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   OLG München, 12.02.2015 - 23 U 3528/14   

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https://dejure.org/2015,10047
OLG München, 12.02.2015 - 23 U 3528/14 (https://dejure.org/2015,10047)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2015 - 23 U 3528/14 (https://dejure.org/2015,10047)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 23 U 3528/14 (https://dejure.org/2015,10047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 252; ZPO § 287
    Richterliche Schätzung des Schadens aufgrund eines Verstoßes eines Handelsvertreters gegen ein Wettbewerbsverbot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 29.07.2010 - 23 U 5643/09

    Handelsvertretervertrag: Verlängerung der Kündigungsfristen durch AGB;

    Auszug aus OLG München, 12.02.2015 - 23 U 3528/14
    Durch Teilurteil des Landgerichts Landshut vom 23.11.2009 (Bl. 105/118 d. A.) in Verbindung mit dem Urteil des OLG München vom 29.07.2010 ( 23 U 5643/09, Bl. 207/225 d. A.) wurde die Beklagte zum einen verurteilt, der Klägerin erschöpfend und in geordneter Form Auskunft darüber zu erteilen, welche Vermögensanlagen, wie z. B. Versicherung, Fondsanlagen etc. sie mit welchen Vertragswerten für welche Konkurrenz-Vertriebsgesellschaft bzw. nicht mit der Klägerin verbundenen Produktpartner ab dem 01.01.2009 bis 31.03.2010 vermittelt hat.

    Hinsichtlich des Berufungsverfahrens 23 U 5643/09 und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshofs sind bereits Kostenentscheidungen ergangen.

  • BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei

    Auszug aus OLG München, 12.02.2015 - 23 U 3528/14
    Eine Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (BGH, Urteil vom 24.06.2009, VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 , zitiert nach [...], Tz. 16).

    Die Möglichkeit, dass die vermittelten Versicherungen zum Teil storniert worden wären und daher kein bleibender Gewinn bei der Klägerin angefallen wäre, ist im Rahmen der Schätzung des entgangenen Gewinns nach § 287 ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2009, VIII ZR 332/07, zitiert nach [...], Tz. 21).

  • BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00

    Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 12.02.2015 - 23 U 3528/14
    Der Bundesgerichtshof hat eine vergleichbare Berechnung zwar in einem Fall gebilligt, in dem Schadensersatzansprüche des Geschäftsherrn wegen einer unberechtigten fristlosen Kündigung des Handelsvertreters und darauf beruhender Untätigkeit für den Geschäftsherrn geltend gemacht wurden (vgl. Urteil vom 30.05.2001, VIII ZR 70/00, NJW-RR 2001, 1542 , zitiert nach [...], Tz. 9).
  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 71/99

    Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des

    Auszug aus OLG München, 12.02.2015 - 23 U 3528/14
    Im Übrigen trifft im Rahmen von nach den §§ 249 ff BGB zu beurteilenden Schadensersatzansprüchen die Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers grundsätzlich den Schuldner (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2002, X ZR 71/99, NJW 2001, 3535 , zitiert nach [...], Tz. 20).
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